01.04.2011

Folgen säumiger Zahlung bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

Selbständige, die zuvor als Arbeitnehmer pflichtversichert waren (Existenzgründer), können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern lassen.Das Versicherungsverhältnis endet unter anderem dann, wenn der Versicherte mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist. In diesem Fall endet das Versicherungsverhältnis auch dann, wenn die Bundesagentur den Versicherten nicht zuvor auf das drohende Ende des Versicherungsverhältnisses hingewiesen hat, entschied das Bundessozialgericht. Die Bundesagentur sei nicht zu einem vorherigen Hinweis verpflichtet. Es genüge, wenn sie in einem Merkblatt auf die Folge der säumigen Zahlung hingewiesen habe.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück