23.03.2011

Doppelte Haushaltsführung: Besuchsfahrten zum auswärts untergebrachten Ehegatten

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrten) für eine Fahrt pro Woche als Werbungskosten abgezogen werden. Ein Abzug ist jedoch nicht möglich, wenn der am Familienwohnsitz lebende Ehegatte aus privaten Gründen den anderen Ehegatten am Beschäftigungsort besucht, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er hat dabei offen gelassen, ob die Aufwendungen abgezogen werden könnten, wenn der Ehegatte aus beruflichen Gründen an der Heimfahrt gehindert ist. Die Vorinstanz hatte in einem derartigen Fall einen Abzug der Aufwendungen für möglich gehalten.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück