17.03.2011

Geänderter Gesetzentwurf zur Selbstanzeige

Steuerhinterzieher sollen nach einem geänderten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft alle Hinterziehungssachverhalte offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sogenannte Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden. Danach ist es für eine wirksame Selbstanzeige erforderlich, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart - zum Beispiel Einkommensteuer - vollständig offenbart werden.Die Straffreiheit soll nicht mehr eintreten, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung droht.Die Strafbefreiung soll nur bis zu einer Hinterziehungssumme von 50.000 € gelten. Um bei höheren Summen Anreize zur Selbstanzeige zu schaffen, soll von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn neben der Entrichtung von Steuer und Zinsen eine freiwillige Zahlung von 5 % der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer an die Staatskasse geleistet wird.




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