04.03.2011

Gleiche Versicherungstarife für Frauen und Männer

Bislang zahlen Frauen und Männer bei bestimmten Versicherungen unterschiedliche Tarife. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor (z. B wegen statistisch evident höheren Krankheitsrisikos und einer höheren Lebenswahrscheinlichkeit) diskriminierend und mit dem Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern unvereinbar ist. Während einer Übergangszeit sind unterschiedliche Tarife zulässig. Bis zum 21.12.2012 müssen Anbieter für alle Versicherungszweige und -typen Unisex-Tarife anbieten. Dies gilt jedoch nicht für bestehende Verträge




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