25.02.2011

Keine neue Übermittlung fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 notwendig

Infolge eines Fehlers in Lohnbuchhaltungsprogrammen der Arbeitgeber haben viele freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherte Arbeitnehmer fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 erhalten. Hierzu weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass diese Lohnsteuerbescheinigungen automatisch korrigiert werden. Es ist damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.Das Finanzamt berücksichtige die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Betroffene Arbeitnehmer sollten dennoch prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden.




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