11.02.2011

Fünf-Prozent-Zuschlag für Steuersünder

Die Voraussetzungen für die Straffreiheit durch eine Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung sollen verschärft werden. Ein Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte enthalten muss, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind. Es müssen alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart werden.Der Bundesrat fordert nun, dass Steuersünder zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern einen Zuschlag von 5 % auf den Hinterziehungsbetrag entrichten müssen.




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