10.02.2011

Entgeltliche Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs - Abschreibung

Wird ein bebautes Grundstück unentgeltlich übertragen, behält sich der Übergeber häufig ein Nießbrauchsrecht am gesamten Grundstück vor. Wird das Nießbrauchsrecht später entgeltlich vom Übernehmer abgelöst, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Ist das Gebäude vermietet, können die Aufwendungen im Wege der Abschreibung als Werbungskosten berücksichtigt werden.Nach einer Verfügung der Finanzverwaltung gilt für die Abschreibung Folgendes:Die Ablösungszahlung ist auf den Grund und Boden sowie das Gebäude aufzuteilen nach dem Verhältnis der Verkehrswerte im Jahr der Ablösung. Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil kann im Wege der AfA als Werbungskosten berücksichtigt werden. Hierfür steht dem Übernehmer eine eigene AfA-Reihe zu. Daneben kann er für das belastete Gebäude die Abschreibung des Übergebers auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten fortführen.




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