21.01.2011

Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Übernimmt ein Arbeitgeber vertraglich Weiterbildungskosten eines Arbeitnehmers, enthalten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig eine Rückzahlungsverpflichtung. Danach muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten erstatten, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Derartige Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wirksam, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildung nicht kontinuierlich, sondern in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt. Dabei ist Voraussetzung, dass die zeitliche Lage der einzelnen Ausbildungsabschnitte den Vorgaben der Weiterbildungseinrichtung entspricht. Die vertragliche Vereinbarung darf dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit eröffnen, allein nach seinen Interessen die Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsabschnitten festzulegen.Diesen Vorgaben entsprach eine Lehrgangsvereinbarung, die ein Sparkassenverband mit einem Bankkaufmann geschlossen hatte. Dieser musste die Weiterbildungskosten zurückzahlen, nachdem er sein Arbeitsverhältnis nach Teilnahme an zwei Ausbildungsabschnitten kündigte. An dem zeitlich später liegenden dritten und letzten Ausbildungsabschnitt nahm er nicht mehr teil.




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