18.01.2011

Zur Tarifermäßigung bei Entlassungsabfindungen

Abfindungen, die ein Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erhält, können ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung), wenn sie ihm zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungsjahr insgesamt mehr erhält, als er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte.Die Finanzverwaltung weist hierzu aufgrund neuerer Urteile des Bundesfinanzhofs auf Folgendes hin:• Bei der Berechnung der Einkünfte, die der Arbeitnehmer bei fortbestehender Beschäftigung erhalten hätte, ist grundsätzlich auf die Einkünfte des Vorjahres abzustellen.• Der Zufluss der Entschädigung in mehreren Teilbeträgen in zwei Veranlagungszeiträumen ist schädlich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um einen im Verhältnis zur Hauptleistung nur geringen Betrag (maximal 5 %) handelt, der dem Arbeitnehmer in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück