14.01.2011

Keine Sammelfahrten bei Mitnahme von Kollegen

Ein Arbeitnehmer durfte einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen. Er versteuerte diesen Vorteil nach der 1 %-Regelung, wobei die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich mit 0,03 % des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer angesetzt wurden.Dieser Zuschlag entfällt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich verpflichtet, Kollegen bei Fahrten zu einer auswärtigen Betriebsstätte des Arbeitgebers mitzunehmen. Es handelt sich dabei nicht um Sammelbeförderungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber, die nach dem Gesetz steuerfrei sind, soweit sie für den betrieblichen Einsatz erforderlich sind. Diese setzen voraus, dass die mitgenommenen Arbeitskollegen einen eigenen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Beförderung haben. Dafür genüge die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Pflicht zur Mitnahme von Kollegen nicht.




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