13.12.2010

Maßnahmen zur Steuervereinfachung: Elektronische Rechnungen u.a.

Elektronische Rechnungsstellung: Die derzeitigen hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer sollen reduziert werden. Zur Umsatzsteuerkontrolle sollen gleichzeitig Möglichkeiten geschaffen werden, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronisch übermittelte Rechnungen einsehen zu können.Elektronische Veräußerungsanzeige (Grunderwerbsteuer): Es soll eine elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen und Verträgen von Notaren bzw. Gerichten und/oder anderen Meldepflichtigen eingeführt werden.Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Für bestimmte Steuererklärungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung elektronisch übermittelt werden können, ist neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch ein "anderes sicheres Verfahren" zugelassen. Die Nutzung dieses Verfahrens ist bis zum 31.12.2011 zeitlich befristet. Die zeitliche Befristung soll aufgehoben werden.




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