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Steuer Neubrandenburg: Deutsche Rentnerin aus Kanada vor hoher Steuerbezahlung bewahrt

In unserem ersten aktuellen Rentensteuer-Fallbeispiel berichten wir von einer deutschen Rentnerin mit Wohnsitz in Kanada, die vom Finanzamt Neubrandenburg dazu aufgefordert wurde, rückwirkend ca. 1000 Euro Rentensteuer jährlich nachzuzahlen.

Das Finanzamt Neubrandenburg  hat Einkommensteuerbescheide 2005 und 2006 erlassen. Diese sind vom 04.06.2012. Weil wir es hier mit einer Auslandsverbindung zu tun haben, sind ca. 2 Monate Frist für einen Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide  gegeben; also bis zum 06.08.2012. Insgesamt will das Finanzamt Neubrandenburg von der nicht gerade vermögenden Rentnerin 2.208 € Einkommensteuer für 2005 und 2006 haben; und das innerhalb von 8 Wochen. Uns liegt der Fall seit gestern zur kostenlosen Überprüfung vor. Schon jetzt ist folgendes offensichtlich: Die Bescheide können nicht stimmen.
Warum können die Bescheide nicht stimmen ? Wir im Haus nutzen eine goldene Grundregel für Kanada: Wenn ein Rentner nicht mehr als 15.000 € Rente hat - Deutschland und Kanada zusammengenommen – dann beträgt die deutsche jährliche Einkommensteuer 0 €. Im vorliegenden Fall beträgt die deutsche Rente pro Jahr 8.660 € und die kanadische Rente 7.450 kan. Dollar. Man bemerkt, dass nach einer Umrechnung in Euro die Grenze von 15.000 € nicht überschritten wird. D.h., die ordnungsgemäß legale deutsche Steuer muss 0 € betragen. Und nun will das Finanzamt Neubrandenburg 2.208 € für 2 Jahre, obwohl die Steuer 0 € sein müsste. Dies ist ein klarer Fall der Richtigstellung für unsere Kanzlei. Wir gehen in Einspruch und werden den Fall gewinnen. Das Honorar liegt pro Jahr bei 130 € brutto. Die Ersparnis für die kan. - deutsche Rentnerin liegt pro Jahr bei knapp 1000 € und damit für die gesamte relevante Zeit bei ca. 7.000 €, wenn wir 2005 – 2011 betrachten und optimieren. Die Frau hat sich sehr gefreut und war sehr dankbar. Sie hat nun ihre Ruhe vor dem Finanzamt Neubrandenburg. Wenn wir auch Ihnen helfen können, melden Sie sich bitte telefonisch bzw. per e-mail bei uns. Wir kämpfen für Sie!
 

Fallbeispiel anhören:
 

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