Sehr geehrte Auslandsrentner,
haben auch Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung durch das Finanzamt Neubrandenburg erhalten?
Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schriftverkehrs und der Erstellung der Steuererklärungen und stehen als inländischer Vertreter gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg zur Verfügung.
Weiterhin prüfen wir Ihre Ruhegehälter auf Steuerpflicht bzw. Steuerfreiheit unter Bezugnahme völkerrechtlicher Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen).
Jede Steuererklärung muss individuell beurteilt werden nach betroffenem Staat, Höhe der Renten, Einzelwahlrechten bei der Doppelbesteuerung und Anzahl der Renten.
Nach Erhalt aller notwendigen Dokumente erhalten sie ein individuelles Honorarangebot. Unter anderem ist das Honorar auch davon abhängig, ob sie nur Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder auch von anderen in- und ausländischen Trägern.
Senden Sie Ihr Anliegen an:
Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail.
Diese Bestätigungsmail enthält die für Sie individuelle Vorgehensweise - insbesondere eine Liste der notwendigen Dokumente, die Sie zur Verfügung stellen sollten.
Empfangsbevollmächtigter
Es besteht die Möglichkeit, einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen, der zur Entgegennahme von Schriftstücken und Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheide) ermächtigt ist. Das Finanzamt ist befugt, die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten zu verlangen (§ 123 AO).
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