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Rentenbescheid und Steuer: Lassen Sie Ihren letzten Rentenbescheid umgehend und professionell auf Richtigkeit überprüfen !

Kürzlich wurden Nachrichten veröffentlicht, wie z.B. “Tausende falsche Rentenbescheide – Nachzahlungen von bis zu 16.000 Euro”, “Rentenversicherungsträger berechnen wissentlich Renten zu gering” oder “Jeder dritte Rentenbescheid weist Fehler auf, 29 von 100 Beratungen durch die BfA sind fehlerhaft”. Wieder eine “ungesunde” Verunsicherung unserer deutschen Rentner und Rentnerinnen. Was sollen Sie nun wieder davon halten ? 

Die Fakten:
Das Bundesarbeitsministerium hat zugesagt, dass alle fehlerhaften Rentenbescheide korrigiert werden. Wenn Sie dieser Aussage vertrauen, dann warten Sie einfach ab, ob sich etwas tut. Das Bundesversicherungsamt stellte fest, dass unzureichende Beratung der Versicherten Ursache ist. Konsequenz waren um bis zu 270 € niedrigere Renten – monatlich.

Unangenehm für diejenigen, die betroffen sind.

Sind Sie auch betroffen ?

Sind bei Ihnen alle sogenannten “Ersatzzeiten” berücksichtigt worden ?

Ersatzzeiten sind beispielsweise gegeben während: Kriegsdienst, Reichsarbeitsdienst, Internierung und Verschleppung, Zeiten der Freiheitsbeschränkung und des Freiheitsentzugs Verfolgter des Nationalsozialismus, Freiheitsentziehungszeiten in der früheren DDR, soweit eine auf Rehabilitierung oder Kassation erkennende Entscheidung ergangen ist, Zeiten der Flucht, Vertreibung, Umsiedlung oder Aussiedlung, Kriegsgefangenschaft sowie an diese Zeiten folgende Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit.

Die Ersatzzeiten zählen als vollwertige Beitragszeiten. Sie entfalten Wirkung ab dem 14. Lebensjahr bis längstens 31.12.1991.

Oder sind Sie ehemaliger Ingenieur oder Techniker aus der DDR ?

Ist die sogenannte “Intelligenzrente” der DDR korrekt in den Rentenbescheid eingearbeitet ?

Ist der gesamte Versicherungsverlauf erfaßt und stimmig ?

Stimmen die Versicherungszeiten ?

Wußten Sie schon, dass ein Rentenbescheid nicht immer endgültig sein muß ?

Finden sich nach der Rentenbewilligung noch Unterlagen, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden sind, kann eine Neufeststellung der Rente beantragt werden. Der Rentenversicherungsträger ist juristisch verpflichtet, die Unterlagen zu prüfen und im entsprechenden Fall einen neuen “höheren” Rentenbescheid zu erteilen. Kommt es aufgrund der Neufeststellung zu einer Nachzahlung, wird diese vom Versicherungsträger erbracht.

Wußten Sie schon, dass rechtswidrige Rentenbescheide zurückgenommen werden müssen ?

Dies auch dann, wenn sie unanfechtbar geworden sind – und mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 44 Abs. 1 SGB X). Dies ist der Fall bei falscher Rechtsanwendung oder Tatsachenwertung.

Wie dem auch sei.

Unser Rat:
Lassen Sie Ihren Rentenbescheid auf exakte Richtigkeit bezüglich aller Einzelpunkte hin eingehend überprüfen. Wer könnte das machen ? Auch hier würde ich einen entsprechenden Profi engagieren – einen unabhängigen freiberuflichen Rentenberater.

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