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Einkommensteuer 2011: Witwer und Witwen – Bitte nachrechnen!

Ein Schicksalsschlag hat Sie getroffen. Nach der Trennung von Ihrem langjährigen liebgewonnenem Partner bzw. Partnerin ist steuerrechtlich Vorsicht angebracht. Die 2. Rente wird steuerrechtlich der 1. Rente hinzugerechnet. Im Steuerrecht sind hierbei die Bruttorentenwerte relevant. Beträgt der halbe Jahresbruttowert der beiden Renten mehr als 7.664 € besteht nach dem deutschen Einkommensteuergesetz eine Steuererklärungspflicht.

Ob dabei eine Einkommensteuerschuld entsteht, hängt von der tatsächlichen Rentenhöhe, von Nebeneinkünften, eingenommenen Zinsen sowie diversen Abzugsmöglichkeiten ab.

Mein Rat:
Rechnen Sie die beiden (oder mehr) Bruttorenten zusammen und ermitteln Sie den halben Jahreswert als Vergleichswert ! Liegt das Ergebnis über 7.664 € handeln Sie bitte !

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