Die Verfassungsbeschwerde gegen die Rentenbesteuerung ist nach einem in Karlsruhe bekannt gewordenem Beschluss gescheitert. Dies erfolgte aus formalen Gründen. Ein Rentner hatte vor dem obersten deutschen Finanzgericht gegen die Besteuerung seiner Altersbezüge geklagt; aber wegen einer nicht ausreichenden Begründung wurde seine Beschwerde abgewiesen. Daher können Rentner bis auf weiteres nicht hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Rentenbesteuerung verhindert.
Streitig waren die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Altersrenten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Riesterrenten-Verträge. Die entsprechenden Beiträge für die jetzigen Renten mussten früher aus dem zu versteuernden Einkommen bezahlt werden; die späteren Renten waren dafür zu einem großen Teil steuerfrei, da bis 2004 ein geringer Ertragsanteil angesetzt wurde.
Bis 2004 fand demnach eine vorgelagerte Besteuerung statt; ab 2005 durch das jetzige Alterseinkünftegesetz eine nachgelagerte Besteuerung.
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